Nach der Rückkehr
Nach der Rückkehr aus dem Ausland sind folgende Aufgaben zu erledigen:
A. Abschließende Aktvitäten
- Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen
Sie sollten die Anerkennung bereits vor dem Auslandsaufenthalt geklärt haben. Auf der Seite des Prüfungsamtes der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät finden Sie im Formular-Center einen Vordruck für die Anerkennung der erworbenen Leistungen. Diesen geben Sie ausgefühlt mit den notwendigen Unterlagen beim Prüfungsamt ab. (Lesen Sie hierzu bitte auch die Rubrik Anerkennnung von Studienleistungen)
- Erstellung des Erfahrungsberichtes
Jeder ERASMUS-Student hat einen zweiteiligen Erfahrungsbericht zu erstellen. Dieser muss dem Kieler ERASMUS-Koordinator und dem International Center bis zum 1. Mai (Sommersemester) bzw. 1. Februar (Wintersemester) zugesendet werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der Rubrik Erfahrungsberichte.
B. Freiwilliges Engagement
- Study-Buddy Programm und StepIn
Alle Studenten, die am ERASMUS Austausch teilgenommen haben, sind aufgefordert, sich im Rahmen des Study-Buddy Programms des Studentenwerks zu beteiligen. (Anmeldeformular)